Reiserücktrittsversicherung



Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornierungskosten, wenn der Reisende eine gebuchte Reiseleistung aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen kann. Reiseleistungen werden meist frühzeitig vor Reiseantritt gebucht. Infolge unvorhergesehener Ereignisse kann die Reise dann oft nicht angetreten werden. Es müssen dann nach Fristen gestaffelte Stornierungskosten bezahlt werden. Mit der Reiserücktrittsversicherung werden der Zeitraum bis zum Antritt der Reise abgedeckt. Ereignisse, die nach Reiseantritt eintreten, müssen über eine Reiseabbruch-Vericherung versichert werden. Auch bei einer Reiserücktrittsversicherung gibt es grosse Beitragsunterschiede. Um nicht gerade die teuerste Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen, sollte man vor seinen Entscheidung einen Reiserücktrittsversicherung Vergleich durchführen. Nur so bekommt man eine Reiserücktrittsversicherung, die mit einem sehr guten Beitrags- und Leistngsverhältnis aufwarten kann.

Versicherte Risiken sind insbesondere: überraschend eintretende schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schadensereignis am Eigentum, betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsgebers, Wiederholungsprüfung für einen Schul- oder Universitätsabschluss, schwere Erkrankung eines für die Reise mit angemeldeten Hundes. Versichert sind der Versicherungsnehmer, sowie seine direkten Angehörigen. Streiks, innere Unruhen oder Bürgerkriege sind nicht versicherbar, ebenso wenig die subjektiv empfundene Angst vor solchen Ereignissen. Da nicht alle Reiserücktrittsversicherungen diese Auswahl an versicherten Ereignissen haben, sollten Sie etwas genauer auf die Bedingungen schauen.

Versicherbar sind die Reiseleistungen bei einer Pauschalreise, aber auch Individualreiseleistungen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn eines der versicherten Ereignisse nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten ist. Es empfiehlt sich, die Versicherung direkt bei der Buchung der jeweiligen Reiseleistung im Reisebüro oder über das Internet abzuschließen. Der Reisende muss die Reise zur Schadensminderung sofort stornieren, wenn eines der benannten Ereignisse eintritt. Den Nachweis einer Erkrankung oder Unfallverletzung hat er durch ärztliche Atteste zu erbringen.