Ratenkredit



Der Ratenkredit ist die bekannteste Art und Weise, kurzfristig an Geld zu gelangen und dieses in Raten zurückzahlen zu dürfen. Der Ratenkredit ist an gewisse Voraussetzungen gebunden, die man erfüllen muss, damit ein solcher bewilligt wird. Zunächst einmal muss ein Antrag beim jeweiligen Kreditinstitut gestellt werden. Dies kann in der Regel vorab auf dem Onlinewege erfolgen, muss aber in schriftlicher Form mit Original-Unterschrift und eventuellem (wenn unpersönlich) Postidentifikationsverfahren erfolgen. Diese Umstände erspart man sich, wenn man bei seiner Hausbank oder einer anderen Filialbank vorspricht, um hier einen Ratenkredit zu beantragen.

Der Antrag ist im Normalfall an eine Schufa-Klausel gebunden, es sei denn, es handelt sich um einen sogenannten schufafreien Kredit. Diese Schufa-Klausel beinhaltet das Einverständnis des Kreditantragstellers, dass das Kreditgeberinstitut bei der Schufa die entsprechenden Auskünfte einholen sowie die Kreditdaten später übermitteln darf. Des Weiteren sind bankinterne Kriterien zu erfüllen, die mit der Kreditwürdigkeit und der Bonität eines Kreditnehmers zu tun haben. So stellen Banken und Sparkassen beispielsweise einen gewissen Selbstbehalt anheim, der gewahrt bleiben muss, auch wenn die Kreditrate ins Spiel kommt. Ist dieser Selbstbehalt, der von den Banken und Sparkassen intern festgehalten wird, nicht gegeben, wird es ohne weitere Sicherheiten, sprich einer Bürgschaft oder Ähnliches, nicht zur Kreditauszahlung kommen.

Ein Ratenkredit beinhaltet nicht nur die entsprechende Kreditsumme, sondern zudem auch die Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Des Weiteren wird von den Banken und Sparkassen anheimgestellt, dass man einen gewissen Kreditausfall versichert. Dies erfolgt mit einer sogenannten Kreditausfallversicherung. Diese Versicherung wird auf den Kreditbetrag, die Zinsen und die Bearbeitungsgebühr aufgerechnet, sodass man diese Versicherung nicht extern abschließt und tilgt, sondern vielmehr über die Kreditraten begleicht.